Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln als bei der Wohnraumvermietung. Worauf bei dem Mietvertrag geachtet werden sollte, wie sich beide Parteien bei baulichen Veränderungen absichern können und wie der passende Mieter gefunden werden kann, erfahren Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermietung.
Jede Gewerbeimmobilie sollte vorab eingeschätzt werden, da die Objektlage und Vermietungssituation einen entscheidenden Einfluss auf das Mieterklientel hat. Der Standort und die angrenzende Verkehrsverbindung entscheidet schon über die Nutzungsmöglichkeiten. Bei der Nutzung als Lagerhalle ist eine Autobahnanbindung oder ein naheliegender Güterbahnhof ein ausschlaggebendes Kriterium für den zukünftigen Mieter. Aber auch die Größe der Immobilie und dessen Raum- und Etagenaufteilung beeinflussen die Mieterauswahl. Einige Interessenten wünschen Umbaumaßnahmen, die über den Einbau von Leichtbauwänden, Kabelverlegungen und Veränderungen des Fußbodens bis hin zu aufwendigen Lichtinstallationen reichen. Achten Sie auf die Absprache der Kostenübernahme im Vorfeld und halten Sie alle Regelungen im Mietvertrag fest. Die feste Laufzeit sichert beide Parteien ab und sollte zum Vorteil beider langfristig ausgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prüfung der Bonität des Mieters. Kann dieser langfristig die Warm- und Kaltmiete finanzieren ebenso wie die abgesprochenen Umbaumaßnahmen.
Nachdem das Objekt eingeschätzt wurde, kann analysiert werden welches Mieterklientel sich am besten für Ihre Gewerbeimmobilie eignet. Eine gezielte Kundenansprache erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand. Spätestens an dieser Stelle sollten Sie sich einen erfahrenen Makler an die Hand nehmen. Um die Immobilie kundenspezifisch zu präsentieren, benötigen Sie ein ansprechendes Exposé mit allen detaillierten Beschreibungen, vermietungsfördernden Eckdaten, aussagefähigen Bildern und Videos. Es ist möglich die Immobilie bei eBay oder auf Ihrer Homepage zu bewerben, allerdings nutzen die meisten potentiellen Mieter offizielle Plattformen wie Immobilienscout24. Nutzen Sie die Reichweite Ihres Maklers. Eine aktive Bewerbung der Immobilie bei potentiellen Unternehmen oder Handwerksbetrieben ist ratsam, ebenso wie aktive Mailings im bereits vorhandenen Kundenpool und die klassische Telefon Akquise.
Der Mietpreis einer Wohnung basiert auf dem örtlichen Mietspiegel. Die Gewerbeimmobilie verhält sich anders, da die Absprachen zwischen beiden Parteien berücksichtigt werden und die
Miete frei verhandelt werden kann. Die oben genannten Faktoren sich hierfür ausschlaggebend.
Der Vermieter hat laut Gewerbemietrecht die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen, wenn die Regelungen im Mietvertrag berücksichtigt werden. Die Anmeldung zum Eigenbedarf erweist sich als
Kündigungsgrund wesentlich komplizierter und wird ebenfalls je nach Regelung im Mietvertrag behandelt. Bei der Wohnraumvermietung hingegen kann der Vermieter nach § 572 BGB und berechtigter
Begründung die Wohnung für sich selbst nutzen und dem Mieter kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Dauer des bereits bestehenden Mietverhältnisses unter Beachtung von
Härtefallregelungen.
Der Mieter kann bei einer Gewerbeeinheit keine Ansprüche auf Wertminderung oder Zurückzahlungen stellen, wenn diese im Mietvertrag ausgeschlossen wurden. Bei einer Mietwohnung hingegen verfügt
der Mieter über weit mehr Spielraum bei seinen Forderungen.
Die Vermietung einer Gewerbeeinheit ist wesentlich aufwendiger als die einer Wohnung und bedarf viel Kow-How. Daher ist es in Ihrem wirtschaftlichen Interesse ratsam einen Makler zu
beauftragen.
Sie sparen Zeit und vermeiden einen unnötigen Leerstand Ihrer Immobilie. Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie bis hin zur Schlüsselübergabe.